Schwerbehinderte Menschen; Anmeldung für Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen
Das Inklusionsamt führt Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertrauenspersonen, Betriebs-, Personalräte und Beauftragte des Arbeitgebers durch. Es klärt über Anliegen und Probleme von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben auf.
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) schult in eigens dafür konzipierten Veranstaltungen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Beauftragte des Arbeitgebers und Betriebs- bzw. Personalräte. Ziel ist die Vermittlung von Fachkenntnissen und Fähigkeiten, die in den Betrieben zur behinderungsgerechten Beschäftigung schwerbehinderter Menschen benötigt werden.
Voraussetzungen
Kosten
Für die Schulungen fallen keine Kursgebühren an. Die bei mehrtägigen Kursen ggf. anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Online Verfahren
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Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten können die Kurse des Zentrums Bayern Familie und Soziales - Inklusionsamt online buchen. -
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Weiterführende Links
Stand
05.07.2023, 08:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)