Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik
Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:
- das erziehungswissenschaftliche Studium,
- das Studium zweier sonderpädagogischen Fachrichtungen,
- das Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule das Studium eines Unterrichtsfachs.
Das Studium kann auch erweitert werden durch ein Erweiterungsfach, z.B. eine sonderpädagogische Qualifikation (d.h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung).
Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:
- Durch die erfolgreiche Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung für Sonderpädagogik
- sowie darauf aufbauend durch die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) mit anschließender erfolgreicher Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.
Die Erweiterung mit einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung ist grundsätzlich möglich.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Lehramt für Sonderpädagogik
Studium, Referendariat, Fach- /Förderlehrer, Quereinstieg, rechtliche Grundlagen -
Allgemeine Informationen zur Lehrerbildung - Der Weg zum Traumberuf
Lehrerbedarfsprognose, Eignungstests, Studienberatung, Prüfungsämter und Termine, Praktika, rechtliche Grundlagen
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Stand
15.09.2023, 15:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)