Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Apothekerinnen und Apotheker können eine Approbation beantragen, wenn sie die pharmazeutische Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Apothekerberuf ausüben wollen.

Wer nach einem Studium der Pharmazie als Apotheker in Deutschland arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.

Antragstellerinnen und Antragstellern, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossen haben, kann – bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen – die Approbation nur dann erteilt werden, wenn sie über einen gleichwertigen Ausbildungsstand verfügen.

Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben oder ist sie nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand feststellbar, muss ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung erstreckt.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Kosten

Wenn Sie Ihre pharmazeutische Ausbildung nicht in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben und die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstandes zu überprüfen ist, sind für die Approbation 400 EUR zu bezahlen. Hinzu kommen ggf. Auslagen für ein Gutachten zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands oder für eine Kenntnisprüfung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

23.11.2023, 15:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon

+49 89 2176-0

Fax

+49 89 2176-2914

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ob.bayern.de

Webseite

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022