Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.

Wer nach einem Studium der Humanmedizin als Arzt in Deutschland arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.

Antragstellerinnen und Antragstellern, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossen haben, kann – bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen – die Approbation nur dann erteilt werden, wenn sie über einen gleichwertigen Ausbildungsstand verfügen.

Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben oder ist sie nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand feststellbar, muss ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung erstreckt.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Kosten

Wenn Sie Ihre ärztliche Ausbildung nicht in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben und die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstandes zu überprüfen ist, sind für die Approbation 400 EUR zu bezahlen. Hinzu kommen ggf. Auslagen für ein Gutachten zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands oder für eine Kenntnisprüfung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

21.02.2024, 12:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon

+49 89 2176-0

Fax

+49 89 2176-2914

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ob.bayern.de

Webseite

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/

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