Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften; Informationen zur Eintragung in das Verzeichnis der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in das Verzeichnis auswärtiger Gesellschaften.

Auswärtige Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" in ihrer Firma oder ihrem Namen nur führen, wenn sie hierzu nach dem Recht ihres Herkunftsstaates befugt sind. Die auswärtigen Gesellschaften, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland in einem Gesellschaftsverzeichnis eingetragen sind, haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher anzuzeigen; sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.

Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragung in das entsprechende Verzeichnis.

Voraussetzungen

  • Befugnis nach dem Recht des Herkunftsstaats, die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" bzw. "Beratender Ingenieur" im Namen der Gesellschaft zu führen
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u. a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure

Fristen

  • für den Antragsteller: Keine, vor Aufnahme der Tätigkeit Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung;
  • für die Behörde: Drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

29.08.2023, 14:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Hausanschrift

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Postanschrift

Schloßschmidstraße 3
80639 München

Telefon

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Fax

+49 89 419434-20

E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.bayika.de

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