Rechtsdienstleistungen; Registrierung bei dauerhafter Erbringung

Die dauerhafte Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Inkasso, Rentenberater und Rechtskundiger in einem ausländischen Recht) in Deutschland muss registriert werden.

Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die dauerhaft Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Inkasso, als Rentenberater und als Rechtskundiger in einem ausländischen Recht erbringen möchten (registrierte Personen), bedürfen hierzu einer Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Der Antrag ist an die Registrierungsbehörde zu richten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Registrierung sind persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, theoretische und praktische Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 12 Abs. 1 RGD)

Die theoretische Sachkunde ist bei der zuständigen Stelle anhand von Zeugnissen nachzuweisen. Die praktische Sachkunde setzt in der Regel eine mindestens zwei Jahre unter Anleitung erfolgte Berufsausübung oder praktische Berufsausbildung voraus. Hiervon müssen im Falle der beabsichtigten Erbringung von Inkassodienstleistungen in der Regel zwölf Monate und im Falle der beabsichtigen Erbringung von Rentenberatungsleistungen 18 Monate im Inland erfolgen.

Ist die antragstellende Person berechtigt, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz Inkassodienstleistungen oder Rentenberatungsleistungen zu erbringen oder einen vergleichbaren Beruf auszuüben, so kann die Sachkunde auch durch einen mindestens sechsmonatigen Anpassungslehrgang nachgewiesen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person einen Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis im Sinne des Art. 11 Buchstabe b, c, d, oder e der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vorlegen kann. Über die Einzelheiten hierzu informiert die zuständige Stelle.

Fristen

keine

Kosten

Für die Registrierung fällt eine Gebühr in Höhe von 150 Euro, für den Widerruf oder die Rücknahme der Registrierung eine Gebühr in Höhe von 75 Euro an (Nrn. 1110 und 1112 des Gebührenverzeichnisses zum Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG). Die Gebühren können mittels Überweisung (auch per Online-Banking) bezahlt werden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Wird Ihr Antrag auf Registrierung abgelehnt, kann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden.

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

15.02.2024, 10:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Landgericht Aschaffenburg

Hausanschrift

Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

Postanschrift

Postfach 101349
63709 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 398-0

Fax

+49 9621 96241-0195

E-Mail Adresse

poststelle@lg-ab.bayern.de

Webseite

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/ab/

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022