Rechtsdienstleistungen; Registrierung bei vorübergehender Erbringung durch EU-Bürger

Vor der erstmaligen Erbringung vorübergehender und gelegentlicher Rechtsdienstleistungen in Deutschland müssen Sie sich bei der Registrierungsbehörde anmelden.

Alle Dienstleister (natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften), die rechtmäßig zur Ausübung eines registrierungsfähigen Berufs (Inkassodienstleister, Rentenberater und Rechtskundiger in einem ausländischen Recht) oder eines vergleichbaren Berufs in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niedergelassen sind, dürfen diesen Beruf mit denselben Befugnissen wie eine hier registrierte Person in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben (vorübergehende Rechtsdienstleistungen).

 

Voraussetzungen

Vor der erstmaligen Erbringung vorübergehender Rechtsdienstleistungen in Deutschland müssen Sie sich lediglich bei einer Registrierungsbehörde anmelden. Die Meldung müssen Sie jährlich wiederholen, wenn Sie nach Ablauf eines Jahres erneut vorübergehende Rechtsdienstleistungen in Deutschland erbringen wollen.

Wenn der Beruf oder die Ausbildung in Ihrem Herkunftsstaat reglementiert sind, dürfen Sie nach der Anmeldung die Tätigkeit in Deutschland bereits ab dem Zeitpunkt der rechtmäßigen Niederlassung in Ihrem Herkunftsstaat ausüben.

Wenn weder der Beruf noch die Ausbildung zu diesem Beruf in Ihrem Herkunftsstaat reglementiert sind, dürfen Sie die Tätigkeit in Deutschland erst dann vorübergehend ausüben, wenn Sie den Beruf im Herkunftsstaat während der vorangegangenen zehn Jahre mindestens ein Jahr ausgeübt haben und die Anmeldung erfolgt ist.

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Die zuständige Behörde kann einer vorübergehend registrierten Person oder Gesellschaft die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagen, wenn aufgrund begründeter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erbringen wird oder wenn sie in erheblichem Maß gegen Berufspflichten verstoßen hat. Gegen die Untersagung kann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden.

Formulare

Unterlagen

Verwandte Leistungen

Stand

15.02.2024, 10:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Landgericht Aschaffenburg

Hausanschrift

Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

Postanschrift

Postfach 101349
63709 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 398-0

Fax

+49 9621 96241-0195

E-Mail Adresse

poststelle@lg-ab.bayern.de

Webseite

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/ab/

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022