Altersvorsorge; Beantragung einer Riester-Zulage

Sie sparen mit einem Riester-Vertrag für Ihr Alter? Dann erhalten Sie vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Förderung in Form einer Altersvorsorgezulage.

Wenn Sie mit einem Riester-Vertrag für Ihr Alter vorsorgen, können Sie Zulagen und Steuervorteile erhalten. Der Staat fördert Ihre Einzahlungen durch Zulagen und eine gegebenenfalls darüber hinausgehende Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

Diese Zulagen gibt es:

  • Grundzulage von EUR 175,00 pro Jahr für jeden Zulageberechtigten
  • Kinderzulage von EUR 300,00 pro Jahr für jedes ab 1.1.2008 geborene Kind (für bis 31.12.2007 geborene Kinder: EUR 185)
  • Berufseinstiegs-Bonus von einmalig EUR 200,00 (für unmittelbar zulageberechtigte Personen, die im Beitragsjahr das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent Ihrer maßgebenden Einnahmen aus dem Vorjahr (zum Beispiel Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr). Sind die Einzahlungen geringer, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Beispiel: 
Jutta Müller ist Angestellte und hat zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im Vorjahr lag ihr Bruttoeinkommen bei EUR 35.000. Das bedeutet:

  • Für die vollen Zulagen müssen jährlich EUR 1.400 in den Riester-Vertrag fließen (4 Prozent von EUR 35.000).
  • Frau Müller bekommt EUR 775,00 Zulagen (EUR 175,00 Grundzulage + EUR 600,00 Kinderzulage).
  • Durch die Zulagen muss sie nur EUR 625,00 Euro aus eigener Tasche in ihren Riester-Vertrag einzahlen (EUR 1.400 – EUR 775).

Tipp: Sie können Ihre Beträge mit dem „Riester-Rechner“ der Deutschen Rentenversicherung Bund berechnen. Der Rechner berücksichtigt im Ergebnis auch die zusätzlichen Möglichkeiten für verheiratete Ehepartner, die mittelbar zulageberechtigt sind. 
Darüber hinaus können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
 

Voraussetzungen

Voraussetzungen allgemein:

  • Sie haben einen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen oder verfügen über eine riestergeförderte betriebliche Altersversorgung.
  • Sie zahlen den jährlichen Mindesteigenbeitrag ein (4 Prozent der maßgeblichen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen). 
    • Verdienen Sie wenig, müssen Sie mindestens EUR 60,00 einzahlen (EUR 5,00 pro Monat).
  • Sie stellen einen Zulageantrag.

Voraussetzungen für die Grundzulage:

  • Sie sind „unmittelbar zulageberechtigt“. Das sind Sie zum Beispiel, wenn Sie
    • in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland pflichtversichert oder
    • Beamtin oder Beamter in Deutschland sind.

Alternativ:

  • Sie sind „mittelbar zulageberechtigt“. Das bedeutet, Sie sind nicht unmittelbar zulageberechtigt, aber Ihre Ehepartnerin/ Lebenspartnerin oder Ihr Ehepartner/ Lebenspartner hat als unmittelbar zulageberechtigte Person einen Anspruch auf die Zulage. Sie benötigen einen eigenen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag und zahlen mindestens EUR 60,00 pro Jahr ein.

Voraussetzungen für die Kinderzulage:

  • Von der zuständigen Familienkasse wurde Ihnen gegenüber Kindergeld festgesetzt.
  • Das Kind lebt grundsätzlich in Ihrem Haushalt.
  • Sie beantragen die Kinderzulage mit dem Ergänzungsbogen Kinderzulage.

Voraussetzungen für den Berufseinstiegs-Bonus:

  • Sie haben einen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen oder verfügen über eine riestergeförderte betriebliche Altersversorgung, sind unmittelbar zulageberechtigt und haben zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Ein besonderer Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
     

Fristen

Den Antrag auf Zulage müssen Sie bis zum Ende des 2. Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, bei Ihrem Anbieter einreichen. Beispiel: Antrag auf Zulage für das Beitragsjahr 2021 – bis zum 31. Dezember 2023.

Kosten

Den Zulageantrag können Sie kostenlos stellen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • für Einwendungen gegen die Höhe oder die Rückforderung einer Zulage: Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage (§ 90 Absatz 4 EStG). Weitere Informationen finden Sie in der Bescheinigung Ihres Anbieters.EinspruchKlage vor dem Finanzgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf AltersvorsorgezulageErgänzungsbogen KinderzulageSie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.  Um den Antrag auszufüllen oder bereits übermittelte Angaben zu prüfen, können Sie unter anderem die folgenden Unterlagen nutzen: Ihre Riester-VertragsunterlagenMeldungen zur Sozialversicherung Ihres ArbeitgebersKindergeldbescheinigungenSteuerbescheide
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf AltersvorsorgezulageErgänzungsbogen KinderzulageSie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.  Um den Antrag auszufüllen oder bereits übermittelte Angaben zu prüfen, können Sie unter anderem die folgenden Unterlagen nutzen: Ihre Riester-VertragsunterlagenMeldungen zur Sozialversicherung Ihres ArbeitgebersKindergeldbescheinigungenSteuerbescheide
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf AltersvorsorgezulageErgänzungsbogen KinderzulageSie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.  Um den Antrag auszufüllen oder bereits übermittelte Angaben zu prüfen, können Sie unter anderem die folgenden Unterlagen nutzen: Ihre Riester-VertragsunterlagenMeldungen zur Sozialversicherung Ihres ArbeitgebersKindergeldbescheinigungenSteuerbescheide
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf AltersvorsorgezulageErgänzungsbogen KinderzulageSie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.  Um den Antrag auszufüllen oder bereits übermittelte Angaben zu prüfen, können Sie unter anderem die folgenden Unterlagen nutzen: Ihre Riester-VertragsunterlagenMeldungen zur Sozialversicherung Ihres ArbeitgebersKindergeldbescheinigungenSteuerbescheide

Weiterführende Links

Stand

12.04.2023, 07:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

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