Stationäre und ambulante Hospizleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Kostenübernahme

Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur noch eine geringe Lebenserwartung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ambulante oder stationäre Hospizleistungen in Anspruch nehmen.
 

In der Palliativversorgung geht es um die umfassende Betreuung von Menschen mit nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankungen bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung. 

Eine Hospiz- und Palliativversorgung ist meist mit vielen Fragen verbunden. Von großer Bedeutung ist neben der Wahl der möglichen Leistungen auch die Auswahl geeigneter ambulanter oder stationärer Dienste, um bis zuletzt ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. 

Stationäre Hospize

Ein stationäres Hospiz ist eine Einrichtung, in der Menschen medizinisch und pflegerisch bis zum Tod versorgt werden. Damit eine ruhige Umgebung ermöglicht wird, sind kleine Einrichtungen mit höchstens 16 Plätzen notwendig. 

In einem Hospiz aufgenommen werden können Sie nur auf Grundlage einer ärztlichen Begründung. Diese muss eine Diagnose sowie die Notwendigkeit für die Versorgung im Hospiz enthalten. Formulare für das Antragsverfahren erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Die Krankenkassen zahlen bei Bewilligung einen Zuschuss zum stationären Hospizaufenthalt in Höhe von 95 Prozent des mit dem jeweiligen Hospiz vereinbarten tagesbezogenen Bedarfssatzes. 5 Prozent der Kosten werden über Spenden erbracht. Ein Eigenanteil fällt nicht an.

Bevor die Aufnahme im Hospiz stattfinden kann, sollte die Erklärung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bereits schriftlich vorliegen. Da hier in der Regel die Zeit drängt, sind die gesetzlichen Krankenkassen darum bestrebt, die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, so dass eine schnelle Aufnahme in einem stationären Hospiz erfolgen kann.

Der Wechsel von einem Pflegeheim in ein Hospiz kann nur dann stattfinden, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr ausreichend versorgt werden kann.

Ambulante Hospizdienste

Ambulante Hospizdienste unterstützen und begleiten Menschen in der letzten Lebensphase in ihrem Haushalt, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie übernehmen allerdings keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten. Die Angebote sind kostenfrei. 

Ambulante Hospizdienste sind keine "Leistungserbringer" im Gesundheitswesen wie zum Beispiel Pflegedienste, Pflegeheime oder Kliniken. Sie sind auf Spenden angewiesen. Ein Großteil der Leistungen wird ehrenamtlich erbracht. Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste auf Antrag: Bei der Förderung für ambulante Hospizdienste werden neben den Personalkosten auch Sachkosten berücksichtigt, zum Beispiel Fahrkosten ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Voraussetzungen

Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung ist durch eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt schriftlich zu bestätigen und muss bei der Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden, bevor sie in Anspruch genommen werden kann.

Medizinische Voraussetzung:

  • Es liegt eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung vor mit einer Lebenserwartung, die nach Einschätzung der verordnenden Ärztinnen oder Ärzte auf Tage, Wochen oder Monate begrenzt ist.
  • Die vorliegenden Beschwerden sind so ausgeprägt, dass die bisherige Versorgung in der Familie, einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe nicht ausreichend ist.
     

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Kosten

Die Versorgung in einem stationären Hospiz oder die Inanspruchnahme eines ambulanten Hospizdienstes ist für die pflegebedürftige Person kostenlos. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchKlage vor dem Sozialgericht

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

24.02.2023, 20:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022