Telefongebühren; Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen
Sie können bei Telekommunikationsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung beantragen.
Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.
Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.
Fristen
keine
Kosten
Für die Beantragung fallen keine Kosten an.
Formulare
- Auftrag für einen Sozialtarif bei der Telekom
- Auftrag für einen Sozialtarif bei der Telekom
- Auftrag für einen Sozialtarif bei der Telekom
Online Verfahren
-
Sozialtarif der Telekom - Auftrag oder Nachweis senden
Laden Sie den Auftrag für den Sozialtarif unter "Formulare" herunter, füllen ihn aus und speichern ihn. Sie können ihn zusammen mit Ihren Nachweisen über diesen Online-Dienst als Anlage hochladen und an die Telekom senden. -
Sozialtarif der Telekom - Bescheinigung übermitteln
Sie möchten Ihren Sozialtarif verlängern? Senden Sie online Ihre gültigen Nachweise über das Kontaktformular zu.
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Stand
14.12.2023, 10:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)