Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Kinder sowie Ihren Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Familienangehörige unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichern. Die Familienversicherung für Ihre Angehörigen beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Folgende Familienangehörige können Sie mitversichern:

  • Ihren Ehepartner, Ihre Ehepartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise Ihre eingetragene Lebenspartnerin, wenn dieser oder diese kein oder ein geringes eigenes Einkommen erzielt
  • Ihre Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen,
  • Enkel und Stiefkinder, die in Ihrem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt Sie sorgen, sowie Pflegekinder

Sind Sie als Eltern in unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, können Sie wählen, wo Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder familienversichern.
 

Voraussetzungen

Sie können die Familienversicherung beantragen, wenn 

  • Sie gesetzlich krankenversichert sind
  • Ihre Familienangehörigen in Deutschland leben 

Ihr Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin:

  • ist nicht hauptberuflich selbstständig oder selbst gesetzlich versichert, zum Beispiel als Beschäftigte oder Beschäftigter beziehungsweise Rentnerin oder Rentner;
  • ist nicht privat krankenversichert, zum Beispiel als Beschäftigte oder Beschäftigter, im Beamtenverhältnis oder Ruhestandsbeamtin oder -beamter; 
  • ist nicht von der Krankenversicherungspflicht befreit und
  • erzielt kein oder nur ein geringes Einkommen. Die genaue Einkommensgrenze legt der Gesetzgeber jedes Jahr neu fest.

Ihre Kinder sind

  • unter 18 Jahre alt oder
  • unter 23 Jahre alt und noch nicht berufstätig oder
  • unter 25 Jahre alt und besuchen noch die Schule, studieren oder absolvieren eine unbezahlte schulische Berufsausbildung 

Kinder mit einer Behinderung können dauerhaft familienversichert bleiben, wenn sie auch als Erwachsene nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Ihre Enkel sowie Ihre Stiefkinder können Sie im Rahmen der genannten Altersgrenzen familienversichern, sofern diese

  • in Ihrem Haushalt leben oder
  • Sie überwiegend für deren Lebensunterhalt sorgen.
  • Auch dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft lebende Pflegekinder gehören zum Kreis der Kinder, die familienversichert werden können.

Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin nicht gesetzlich versichert, sondern zum Beispiel privat, dürfen Sie gemeinsame Kinder nur kostenfrei mitversichern, wenn

  • das Gehalt Ihres Partners oder Ihrer Partnerin unter der gesetzlichen Jahresentgeltgrenze liegt oder
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin weniger verdient als Sie.

Fristen

Für Sie bestehen keine Fristen.

Kosten

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchKlage vor dem Sozialgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    aktuelle Entgeltbescheinigung oder aktueller Einkommensteuerbescheid Ihres Partners oder Ihrer Partnerin (in Kopie), wenn dieser oder diese nicht gesetzlich krankenversichert istbei Kindern ab 23 Jahren: Schul- oder Studienbescheinigung Im Einzelfall sind weitere Unterlagen wie Rentenbescheide oder Nachweise über Kapitalvermögen erforderlich. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    aktuelle Entgeltbescheinigung oder aktueller Einkommensteuerbescheid Ihres Partners oder Ihrer Partnerin (in Kopie), wenn dieser oder diese nicht gesetzlich krankenversichert istbei Kindern ab 23 Jahren: Schul- oder Studienbescheinigung Im Einzelfall sind weitere Unterlagen wie Rentenbescheide oder Nachweise über Kapitalvermögen erforderlich. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    aktuelle Entgeltbescheinigung oder aktueller Einkommensteuerbescheid Ihres Partners oder Ihrer Partnerin (in Kopie), wenn dieser oder diese nicht gesetzlich krankenversichert istbei Kindern ab 23 Jahren: Schul- oder Studienbescheinigung Im Einzelfall sind weitere Unterlagen wie Rentenbescheide oder Nachweise über Kapitalvermögen erforderlich. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    aktuelle Entgeltbescheinigung oder aktueller Einkommensteuerbescheid Ihres Partners oder Ihrer Partnerin (in Kopie), wenn dieser oder diese nicht gesetzlich krankenversichert istbei Kindern ab 23 Jahren: Schul- oder Studienbescheinigung Im Einzelfall sind weitere Unterlagen wie Rentenbescheide oder Nachweise über Kapitalvermögen erforderlich. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
     

Weiterführende Links

Stand

18.07.2022, 21:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)

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