Kleiderverschleiß; Erhalt einer Entschädigung
Wenn Ihre Kleidung nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit verschleißt, weil Sie zum Beispiel eine Prothese tragen, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung.
Bei einem außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung und Wäsche, der durch das Tragen und Benutzen von Hilfsmitteln infolge eines anerkannten Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit verursacht wird, zahlt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eine Entschädigung.
Sie erhalten die Entschädigung als monatlichen Pauschalbetrag. Dabei handelt es sich um einen Mindestbetrag, für den Sie keine Belege (zum Beispiel Rechnungen) einreichen müssen. Ein Antrag ist nicht nötig. Ihr Unfallversicherungsträger prüft Ihren Anspruch von Amts wegen, also ohne, dass Sie etwas tun müssen.
Sollten Sie höhere Kosten haben, als der Pauschbetrag abdeckt, können Sie entsprechende Belege ohne Antrag bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einreichen.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt. Die monatlichen Pauschalbeträge werden jährlich zum 01.07. durch das Gesetz zur Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes neu bestimmt.
Voraussetzungen
- Sie leiden unter einem anerkannten Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit.
- Sie tragen oder benutzen aufgrund des dadurch entstandenen Gesundheitsschadens ein Hilfsmittel.
- Sie haben dadurch einen außergewöhnlichen Verschleiß an Ihrer Kleidung und Wäsche.
- Sie gehören zu einer der rechtlich bestimmten Personengruppen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Solange der Pauschalbetrag Ihre Kosten abdeckt, müssen Sie keine Unterlagen einreichen.Wenn Sie eine höhere Entschädigung benötigen, müssen Sie Ihre entsprechenden Kosten durch Belege, zum Beispiel Rechnungen, nachweisen. -
Erforderliche Unterlage/n
Solange der Pauschalbetrag Ihre Kosten abdeckt, müssen Sie keine Unterlagen einreichen.Wenn Sie eine höhere Entschädigung benötigen, müssen Sie Ihre entsprechenden Kosten durch Belege, zum Beispiel Rechnungen, nachweisen. -
Erforderliche Unterlage/n
Solange der Pauschalbetrag Ihre Kosten abdeckt, müssen Sie keine Unterlagen einreichen.Wenn Sie eine höhere Entschädigung benötigen, müssen Sie Ihre entsprechenden Kosten durch Belege, zum Beispiel Rechnungen, nachweisen. -
Erforderliche Unterlage/n
Solange der Pauschalbetrag Ihre Kosten abdeckt, müssen Sie keine Unterlagen einreichen.Wenn Sie eine höhere Entschädigung benötigen, müssen Sie Ihre entsprechenden Kosten durch Belege, zum Beispiel Rechnungen, nachweisen.
Online Verfahren
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Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Sie können online eine Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übermitteln. -
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Weiterführende Links
Stand
31.01.2023, 07:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)