Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung
Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu erhalten.
Kindern in Mittel- und Förderschulen soll zumindest einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.
Ziel ist es, bei Bedarf eine ärztliche oder heilpädagogische Maßnahme einzuleiten.
Fristen
Rechtsgrundlagen
-
Art. 12 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Schulgesundheitspflege
Rechtsbehelfe
Verwandte Leistungen
Stand
22.01.2024, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)