Baugebiet; Informationen zur Erschließung

Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.

Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.

Zur Erschließung gehören der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung), aber auch die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks.

Zur Abgrenzung zu anderen Bedeutungen des Ausdrucks spricht man auch von Baulanderschließung. Die Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht im Regelfall nicht.

Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks muss die Erschließung gesichert sein. Die Erschließung ist in diesem Sinne gesichert, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage im Zeitpunkt der Gebrauchsnahme oder der Fertigstellung des Bauwerks gerechnet werden kann.

Kosten

Für die Herstellung der Erschließung sind Beiträge an die Gemeinde bzw. an die Versorgungsträger zu entrichten.

Neben den Verkehrswegen können im Rahmen der Erschließung Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen (Wasser, Kanal) anfallen. Hierbei ist zwischen dem Beitrag für die Neuerstellung der Anlage (Herstellungsbeitrag), dem Beitrag für die Verbesserung einer bestehenden Anlage (Verbesserungsbeitrag) und dem Beitrag für die Erneuerung einer bestehenden Anlage (Erneuerungsbeitrag) zu entscheiden. Grundlage für die Beiträge zu leitungsgebundenen Einrichtungen sind Beitragskalkulationen und die Einbindung der Kalkulationsergebnisse in die Satzungen der Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Stand

16.02.2024, 19:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Ansprechpartner

Herr Frank Nagel

Herr Florian Weis

Zuständigkeit

Bauamt

Hausanschrift

Oberafferbacher Str. 10A
63867 Johannesberg

Postanschrift

Oberafferbacher Str. 10A
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Telefon

+49 6021 3485-0

Fax

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Webseite

http://www.johannesberg.de

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