Patientenverfügung; Informationen über Festlegungen

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen.

Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst nach Aufklärung und Beratung durch den Arzt über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. Das gilt auch, wenn für Sie eine Betreuung mit dem Aufgabenbereich der Gesundheitssorge angeordnet wurde. Falls Sie aber nicht mehr entscheidungsfähig sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr äußern können, muss ein Bevollmächtigter oder Betreuer für Sie entscheiden. Ist weder ein Bevollmächtigter noch ein Betreuer für Sie bestellt, muss bei eilbedürftigen Maßnahmen der Arzt nach Ihrem "mutmaßlichen Willen" handeln. Ihr "mutmaßlicher Wille" ist überhaupt maßgeblich für jede ärztliche Behandlung, zu der Sie sich selbst nicht mehr äußern können, sofern Sie keine schriftliche Patientenverfügung erstellt haben. Gegebenenfalls muss von Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer ermittelt werden, wie Sie sich entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch kundtun könnten.

Die Ermittlung Ihres "mutmaßlichen Willens" kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur mündlich, z.B. gegenüber Angehörigen, Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung, insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben. Deshalb ist es wichtig, dies vorausschauend in einer Patientenverfügung festzulegen.

Die Patientenverfügung darf nicht nur allgemeine Formulierungen enthalten, wie z.B. den Wunsch "in Würde zu sterben", wenn ein erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint. Vielmehr muss ganz konkret festgelegt werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung nicht begonnen oder fortgesetzt werden darf. Um der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu entsprechen, muss eine Patientenverfügung sowohl konkret bestimmte medizinische Maßnahmen (wie z.B. die künstliche Ernährung) enthalten, die durchgeführt oder unterlassen werden sollen, als auch hinreichend konkret beschriebene Behandlungssituationen bezeichnen, für die die Patientenverfügung gelten soll. Bei der Formulierung der Krankheitszustände ist darauf zu achten, keine auslegungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriffe wie z.B. "schwere" Gehirnschädigung zu verwenden, die für sich genommen nicht klar sind. Es ist empfehlenswert, ein Formularmuster zu verwenden und sich vor der Formulierung einer Patientenverfügung ärztlich beraten zu lassen.

Nähere Hinweise und ein Formularmuster zur Patientenverfügung finden Sie in der Informationsbroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (siehe "Weiterführende Links").

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

18.07.2023, 08:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Hausanschrift

Prielmayerstr. 7
80335 München

Telefon

+49 89 5597-01

Fax

+49 89 5597-2322

E-Mail Adresse

poststelle@stmj.bayern.de

Webseite

http://www.justiz.bayern.de

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022