Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein verbindlich entschieden werden.
Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann in Zweifelsfällen verbindlich festgestellt werden.
Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Deutsche dabei einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeitsausweis: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und Nachweis eines Sachbescheidungsinteresses
- Negativbescheinigung: Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Kosten
Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Negativbescheinigung beträgt 51,00 EUR. Auch die Ablehnung ist kostenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
Unterlagen
- Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde
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Unterlagen zum Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit
Urkunden oder sonstige Beweismittel zur Erwerb bzw. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wie: EinbürgerungsurkundenBescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder OptionBescheinigung gem. § 15 BundesvertriebenengesetzErnennungsurkunden bei BeamtenFeststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und anderen vergleichbaren VerbändenUnterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckteVertriebenenausweise, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über deutsche VolkszugehörigkeitNachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das AusschlagungsrechtUnterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder frühere Rechtsstellung als Deutscher oder über Behandlung als DeutscherStaatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Urkunden/Ausweise über Rechtsstellung als DeutscherReisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte)Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten, BürgerverzeichnissenUnterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als BeamterMeldebestätigungen; Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, Vertriebenenausweise, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine in einfacher Kopieweitere mögliche Unterlagen Bei Bedarf können auch noch folgende weitere Unterlagen notwendig sein: Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung)Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer StaatsangehörigkeitenNamensänderungsurkunden/-bescheinigungenLebenspartnerschaftsurkundeZustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. Bundesamtes für Wehrverwaltung zum Dienst in der ausländischen ArmeeUnterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Personen unter 16 Jahren) Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert. -
Unterlagen zum Nachweis des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit
Neben den Angaben zu Ihren Abstammungsverhältnissen sind Nachweise zum Erwerb und Besitz ausländischer StaatsangehörigkeitenNachweise zum Verlust der deutschen StaatsangehörigkeitNachweise zur Ableistung von Wehrdienst im Ausland regelmäßig erforderlich. Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.
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Stand
10.10.2023, 15:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)