Gentechnik; Genehmigung und Überwachung

Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor.

Gentechnik umfasst molekularbiologische Methoden zur gezielten Veränderung des Erbgutes. Der Umgang mit der Gentechnik wird durch das Gentechnikgesetz festgelegt. Für den Vollzug des Gentechnikgesetzes sind in Bayern die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern) und Oberbayern (für Südbayern) zuständig.

Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor, für die entsprechende Formulare vorliegen. Es ist sinnvoll hier vorab Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen. Sollten Sie einer Mitteilungspflicht nach dem Gentechnikrecht nachkommen wollen reicht eine entsprechende formlose Mitteilung z. B. per E-Mail an die zuständige Behörde aus.
Die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel-, Oberfranken und die Oberpfalz) und Oberbayern (für Südbayern, d. h. für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) sind zuständig für den Vollzug des Gentechnikgesetzes in Bayern:

Genehmigungen / Zustimmungen für

  • Errichtung und / oder Betrieb gentechnischer Anlagen (Labor- oder Produktionsräume, Gewächshäuser oder andere geschlossene Systeme)
  • Durchführung gentechnischer Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Überwachung von

  • gentechnischen Anlagen und Arbeiten
  • Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) z. B. Tiere, Pflanzen, Bakterien, Viren
  • in den Verkehr gebrachten Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen, soweit nicht Lebens- oder Futtermittel

 

An beiden Regierungen stehen für Sie Ansprechpartner im Bereich Gentechnik zur Verfügung.

Kosten

siehe Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz - Nr. 8.V.0 unter "Rechtsgrundlagen"

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

12.03.2024, 15:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ufr.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

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