Luftsicherheit; Durchführung von Sicherheitskontrollen
Vor Abflügen im Charter- und Linienflugverkehr sind Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs erforderlich.
Wie an allen zivilen Flughäfen werden an den bayerischen Flughäfen (München, Nürnberg, Memmingen) umfangreiche Maßnahmen zur Überprüfung von Reise- und Handgepäck und zur Personenkontrolle vorgenommen, die für alle Flugreisenden verpflichtend sind.
Zuständig für die Durchführung der Sicherheitskontrollen sind in Bayern die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern (Flughafen München und Flughafen Memmingen) und die Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern (Flughafen Nürnberg).
Für die Durchsuchung von Passagieren und deren Gepäck auf den Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner sind die Luftfahrtunternehmen. Einfluss auf die Gebührenhöhe haben u. a. das Passagieraufkommen des jeweiligen Flughafens, der Standort der Sicherheitskontrollen (zentral oder dezentral). Der Rahmen für die Gebühr beginnt bei 2,00 EUR und endet bei einer Obergrenze von 10,00 EUR (vgl. Nr. 2 der Anlage zu § 1 der LuftSiGebV). Die Luftsicherheitsgebühr wird als kostendeckende Gebühr jährlich zum 1. Januar kalkuliert und festgesetzt. Veränderungen der Gebührenhöhe werden üblicherweise vorher bekannt gegeben, um den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern die Preiskalkulation zu erleichtern.
Die Luftsicherheitsgebühr wird an den bayerischen Flughäfen ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 in folgender Höhe - je kontrolliertem Fluggast - festgesetzt:
Flughafen München: 9,39 €
Flughafen Nürnberg: 8,84 €
Flughafen Memmingen: 4,56 €.
Kosten
Die Luftsicherheitsgebühr in der jährlich neu festgesetzten Höhe (siehe „Beschreibung“) entrichten Sie bei Erwerb des Tickets an die jeweilige Luftverkehrsgesellschaft, die die Gebühr an die Luftsicherheitsbehörde abführt.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Die Mitnahme einer ärztlichen Bestätigung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten aus medizinischen Gründen wird empfohlen.
- Die Mitnahme einer ärztlichen Bestätigung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten aus medizinischen Gründen wird empfohlen.
- Die Mitnahme einer ärztlichen Bestätigung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten aus medizinischen Gründen wird empfohlen.
- Die Mitnahme einer ärztlichen Bestätigung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten aus medizinischen Gründen wird empfohlen.
Weiterführende Links
Stand
21.12.2023, 15:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)