Flugausbildung; Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung
Die Luftfahrer-Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil.
Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Sie wird bei Erreichen von 75 % der erreichbaren Punkte als bestanden gewertet.
In der praktischen Flugprüfung muss der Bewerber bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers nachweisen, dass er die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und diese unter normalen und besonderen Bedingungen richtig anwenden kann.
Voraussetzungen
Theoretische Prüfung
- Abschluss der theoretischen Ausbildung
- Empfehlung zur Prüfung und Anmeldung durch die Flugschule
Praktische Prüfung
- Bestandene theoretische Prüfung
- Abschluss der praktischen Ausbildung
- Empfehlung zur Prüfung und Anmeldung durch die Flugschule
Fristen
Die praktische Prüfung muss bei Privatpiloten, Segelflugzeugpiloten und Ballonpiloten innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung erfolgreich abgelegt sein.
Kosten
- Gebühr für die Überprüfung der bei der Anmeldung zur Ausbildung vorzulegenden Unterlagen: 120 EUR
- Theorieprüfung: ca. 65 - 130 EUR
- Praktische Prüfung: ca. 40 - 100 EUR (ohne Flugkosten)
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Empfehlung und Anmeldung zur theoretischen Prüfung zum Erwerb Pilotenlizenz
- Anmeldung zur praktischen Prüfung und Nachweis der Flugausbildung für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge), PPL(A) gemäß Teil-FCL
- Anmeldung zur praktischen Prüfung und Nachweis der Flugausbildung für den Erwerb der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeuge), LAPL(A) gemäß Teil-FCL
- Anmeldung zur praktischen Prüfung und Nachweis der Flugausbildung für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (Hubschrauber), PPL(H) gemäß Teil-FCL
- Anmeldung zur praktischen Prüfung und Nachweis der Flugausbildung für den Erwerb der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Hubschrauber), LAPL(H) gemäß Teil-FCL
- Anmeldung zur praktischen Prüfung und Nachweis der Flugausbildung für den Erwerb der Segelflugzeugpilotenlizenz, SPL gemäß Teil-SFCLFCL
- Anmeldung zur praktischen Prüfung und Nachweis der Flugausbildung für den Erwerb der Ballonpilotenlizenz, BPL gemäß Teil-BFCLFCL
- Ausbildung von Luftfahrtpersonal Bewerbermeldung – Anlage 1 Erklärungen der Bewerberin/des Bewerbers
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Stand
05.12.2023, 10:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)