Bescheinigungen und Nachweise
Behörden und sonstige Einrichtungen kommen ihren Berichtspflichten nach, indem sie den zuständigen, zumeist vorgesetzten Behörden die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise zur Verfügung stellen.
Behörden und sonstige Einrichtungen kommen ihren Berichtspflichten nach, indem sie den zuständigen, zumeist vorgesetzten Behörden die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise zur Verfügung stellen.