Bauplatzbörse
Die Gemeinde Johannesberg bietet allen verkaufsbereiten Grundstückseigentümern
die Aufnahme ihrer Bauplätze in eine frei verfügbare Liste der in Johannesberg
zum Verkauf stehenden Grundstücke an. Für die Eigentümer,
die unverbindlich ihr Grundstück zum Verkauf anbieten möchten, ist diese Baulandbörse
ein kostenloser Service der Gemeinde.
Neben dieser Bauplatzbörse bieten wir Ihnen auch eine Wohnhausbörse an.
Entsprechendes gilt für die interessierten Bewerber.
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Frau Theobald (06021/3485-21) oder
Herr Sauer (06021/3485-13) gerne zur Verfügung.
Hier stellen wir jeden gemeldeten Bauplatz kurz vor.
Die Gemeindeverwaltung wird den Grundstückseigentümern
die Bauplatzinteressenten mitteilen, damit sich diese direkt mit den Bewerbern
in Verbindung setzen können.
Sie möchten verkaufen?
Für die Veröffentlichung Ihres Verkaufsobjektes füllen sie bitte
die Einverständniserklärung aus.
Sie möchten kaufen?
Bei Interesse an einem der unten genannten Bauplätze füllen sie bitte
dieses Formular aus und schicken es an die Gemeinde Johannesberg
z. Hd. Frau Theobald, Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg;
Fax: 06021/348520 oder theobald@johannesberg.de
Hier finden Sie die Angebote aus der Bauplatzbörse:
Ortsteil Breunsberg
Nr.:4
Buchackerstraße 16
Bauplatz für ein freistehendes Wohnhaus
(Doppelhausbebauung nicht grundsätzlich ausgeschlossen),
Flur-Nr. 1600/68, Gemarkung Breunsberg,
Grundstücksgröße: 697 qm,
Bauliche Vorgaben:
Freistehendes Wohnhaus, Untergeschoss und Erdgeschoss, Satteldach,
Dachneigung 28° bis 30°, Traufhöhe talseitig max. 6,50 m über Gelände.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Breunsberg Nord-Ost«,
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 4 sehen Sie hier
Nr.:14
Kapellenstraße 9
Bauplatz für ein freistehendes Wohnhaus
(Doppelhausbebauung nicht grundsätzlich ausgeschlossen)
Flur-Nr. 1427, Gemarkung Breunsberg,
Grundstücksgröße: 853 qm,
Bauliche Vorgaben:
Freistehendes Wohnhaus, Untergeschoss und Erdgeschoss, Satteldach,
Dachneigung 30° - 40°, Traufhöhe bergseitig bis 3,50 m,
talseitig bis 6,50 m über Gelände.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Kapellenstraße«
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 14 sehen Sie hier
Ortsteil Breunsberg
Nr.:4
Buchackerstraße 16
Bauplatz für ein freistehendes Wohnhaus
(Doppelhausbebauung nicht grundsätzlich ausgeschlossen),
Flur-Nr. 1600/68, Gemarkung Breunsberg,
Grundstücksgröße: 697 qm,
Bauliche Vorgaben:
Freistehendes Wohnhaus, Untergeschoss und Erdgeschoss, Satteldach,
Dachneigung 28° bis 30°, Traufhöhe talseitig max. 6,50 m über Gelände.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Breunsberg Nord-Ost«,
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 4 sehen Sie hier
Nr.:14
Kapellenstraße 9
Bauplatz für ein freistehendes Wohnhaus
(Doppelhausbebauung nicht grundsätzlich ausgeschlossen)
Flur-Nr. 1427, Gemarkung Breunsberg,
Grundstücksgröße: 853 qm,
Bauliche Vorgaben:
Freistehendes Wohnhaus, Untergeschoss und Erdgeschoss, Satteldach,
Dachneigung 30° - 40°, Traufhöhe bergseitig bis 3,50 m,
talseitig bis 6,50 m über Gelände.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Kapellenstraße«
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 14 sehen Sie hier
Nr.: 1002
Ulmenstraße 1;
Bauplatz für ein freistehendes Wohnhaus (Doppelhausbebauung
nicht grundsätzlich ausgeschlossen),
Flur-Nr. 590/5 (2481 qm), 590/3 (2.138 qm) und 590/2 (2.391 qm),
jeweils Gemarkung Breunsberg,
Bauliche Vorgaben:
Untergeschoss und Erdgeschoss, Satteldach ohne Dachausbau,
Dachneigung 28° bis 30°, Traufhöhe talseitig max. 6,50 m über Terrain.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Höhlloch«,
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 1002 sehen Sie hier
Ortsteil Johannesberg
Nr.: 44
Im Gründchen 2;
Bauplatz für ein Reihenendhaus mit zusätzlichem Stellplatzgrundstück,
Flur-Nr. 555/44 (Bauplatz) und 555/48 (Stellplatz), jeweils Gemarkung Johannesberg,
Grundstücksgröße: 316 qm und 19 qm.
Bauliche Vorgaben:
Reihenendhaus, zwingend 2 Vollgeschosse mit Satteldach, Dachneigung 40°,
Traufhöhe bergseits bis 5,80 m, talseits bis 6,50 m über Gelände. Für die einheitliche
Gestaltung sind gleiche Trauf- und Dachhöhen sowie die Dachneigung des
erstgebauten Reihenhauses einzuhalten.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Gelnhäuser Straße Nord-West«,
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 44 sehen Sie hier
Im Gründchen 5
Bauplatz für eine Doppelhaushälfte,
Flur-Nr. 555/25, Gemarkung Johannesberg,
Grundstücksgröße: 411 qm.
Bauliche Vorgaben:
Doppelhaushälfte, talseitiges Sockelgeschoss und 1 Vollgeschoss sowie
Dachgeschoss mit Satteldach, Dachneigung 38° bis 45°,
Traufhöhe bergseits bis 3,50 m und talseits bis 6,50 m über Gelände.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Gelnhäuser Straße Nord-West«,
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 46 sehen Sie hier
Nr.: 55
Im Gründchen 28
Bauplatz für ein Reihenmittelhaus mit zusätzlichem Stellplatzgrundstück,
Flur-Nr. 555/42 (Bauplatz) und 555/46 (Stellplatz),
jeweils Gemarkung Johannesberg,
Grundstücksgröße: 257 qm und 19 qm.
Bauliche Vorgaben:
Reihenmittelhaus, zwingend 2 Vollgeschosse mit Satteldach,
Dachneigung 40°, Traufhöhe bergseits bis 5,80 m,
talseits bis 6,50 m über Gelände.
Für die einheitliche Gestaltung sind gleiche Trauf- und Dachhöhen
sowie die Dachneigung des erstgebauten Reihenhauses einzuhalten.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Gelnhäuser Straße Nord-West«,
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 55 sehen Sie hier
Ortsteil Oberafferbach
Nr.:82
Frommersgrund 4;
Bauplatz für eine Doppelhaushälfte
Flur-Nr. 1228/24, Gemarkung Oberafferbach,
Grundstücksgröße: 338 qm.
Bauliche Vorgaben:
1 Vollgeschoss und 1 als Vollgeschoss anzurechnendes Dachgeschoss
als Höchstgrenze. Wandhöhe bis 4,0 m über Straße, gemessen von
Hinterkante Fahrbahn. Satteldach, Dachneigung 40° bis 46°. Dachausbau
nach BayBO
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Östlich der
Aschaffenburger Straße«,
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 82 sehen Sie hier
Grundstücksgröße: 338 qm.
Bauliche Vorgaben:
als Höchstgrenze. Wandhöhe bis 4,0 m über Straße, gemessen von
Hinterkante Fahrbahn. Satteldach, Dachneigung 40° bis 46°. Dachausbau
nach BayBO
Aschaffenburger Straße«,
Bebauungsplans sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Nr.: 86
Gartenstraße 44;
Bauplatz für ein freistehendes Wohnhaus
Flur-Nr. 1205, Gemarkung Oberafferbach,
Grundstücksgröße: 472 qm.
Bauliche Vorgaben:
Freistehendes Wohnhaus, Erdgeschoss und 1 Vollgeschoss,
Satteldach, Dachneigung 30°, Traufhöhe talseits bis 6,50 m.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Wehräcker«
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall
zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 86 sehen Sie hier
Nr.: 122
Seestraße 4
Bauplatz für eine Doppelhaushälfte,
Flur-Nr. 4000/80, Gemarkung Oberafferbach,
Grundstücksgröße: 548 qm.
Bauliche Vorgaben:
Doppelhaushälfte, Untergeschoss und Erdgeschoss, Satteldach,
Dachneigung 30°, Traufhöhe talseits bis 6,00 m.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Vorderer Saubusch«,
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 122 sehen Sie hier
Seestraße 27
Bauplatz für ein freistehendes Wohnhaus
(Doppelhausbebauung nicht grundsätzlich ausgeschlossen),
Flur-Nr. 4000/85, Gemarkung Oberafferbach,
Grundstücksgröße: 799 qm.
Bauliche Vorgaben:
Freistehendes Wohnhaus, Untergeschoss und Erdgeschoss,
Satteldach, Dachneigung 30°, Traufhöhe talseits bis 6,00 m.
Weitere Festsetzungen siehe Bebauungsplan »Vorderer Saubusch«,
Anmerkung:
Etwaig gewünschte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
sind grundsätzlich möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Für den Ortsteil Rückersbach liegen uns derzeit keine Angebote vor.
Ortsteil Steinbach
Nr. 135
Feldweg 3a
Bauplatz,
Flur-Nr. 31/3, Gemarkung Steinbach,
Grundstücksgröße: 609 qm.
Bauliche Vorgaben:
Das Grundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Wohngebiets, das Bauvorhaben muss sich in die dort
vorhandene Bebauung (nähere Umgebung) einfügen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 135 sehen Sie hier
Nr.: 145
Steinbacher Straße 9b;
Bauplatz für ein freistehendes Wohnhaus (Doppelhausbebauung
nicht grundsätzlich ausgeschlossen),
Flur-Nr. 188, Gemarkung Steinbach,
Grundstücksgröße: 671 qm.
Bauliche Vorgaben:
Das Grundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Wohngebiets, das Bauvorhaben muss sich in die dort
vorhandene Bebauung (nähere Umgebung) einfügen.
Den Lageplan für das Grundstück Nr. 145 sehen Sie hier
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